Rechtsanwältin Familienrecht Berlin-Schöneberg

Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Meck-Lindermayr hat ihren Sitz in Berlin-Schöneberg. In Berlin und Umgebung betreut Rechtsanwältin Meck-Lindermayr vor allem Mandaten im Familienrecht.

Worum geht es im Familienrecht?

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft verbundenen Personen. Im Familienrecht geht es unter anderem um Scheidung, Umgangsrecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich.

1.1 Trennung und Scheidung

Die Trennung ist die Hauptvoraussetzung für eine Scheidung. Ehegatten trennen sich voneinander, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer der Eheleute diese auch nie wiederherstellen will. Die Trennung muss also von „Tisch und Bett“ erfolgen. Jeder Ehepartner führt seinen eigenen Haushalt.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die Eheleute seit über einem Jahr getrennt voneinander leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung abgibt. Ein Scheitern der Ehe wird vom Gesetz unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten drei Jahre voneinander getrennt sind. In diesem Fall bedarf es keiner Zustimmung des anderen Ehegatten.

Familienrecht Rechtsanwaeltin Berlin Meck Lindermayr

„In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich zahlreiche Mandanten in Berlin und Umgebung im Rahmen ihrer Trennung und Scheidung erfolgreich beraten und vertreten. Mir ist bestens bekannt, wie Sie auf dem schnellsten, einfachsten und kostengünstigsten Weg Ihre Scheidung bewerkstelligen.“

1.2 Versorgungs- und Zugewinnausgleich

In Trennungs- und Scheidungsverfahren muss auch eine Lösung für die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten gefunden werden.

In Deutschland leben die meisten Ehepaare in der sogenannten Zugewinngemeinschaft, da sie sich nicht durch Ehevertrag auf einen anderen Güterstand verständigt haben.

Für die Zugewinngemeinschaft gelten folgende Kriterien:

  • getrennte Vermögensmassen,
  • getrennte Haftung,
  • keine alleinige Vermögensbefugnis.

Wird die Zugewinngemeinschaft z.B. durch Scheidung beendet, dann ist der sog. Zugewinn auszugleichen. Das vor der Heirat eingebrachte Vermögen gehört also weiterhin dem jeweiligen Ehepartner. Nur das während der Ehezeit hinzugekommene Vermögen wird nach der Scheidung hälftig auf beide Eheleute verteilt.

Familienrecht Rechtsanwaeltin Berlin Meck Lindermayr „Gerade beim Zugewinnausgleich ist eine kompetente anwaltliche Beratung unerlässlich. Schließlich geht es um Ihre zukünftige finanzielle Situation. Es ist mir ein persönliches Anliegen, das beste Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen.
Im Scheidungsverfahren achte ich als Rechtsanwältin auch darauf, dass Ihnen im Versorgungsausgleich nichts verloren geht. Durch dieses Verfahren werden die Rentenansprüche jedes Ehegatten zunächst ermittelt und dann miteinander verglichen. Der Ehegatte, der in der Ehezeit mehr Rentenansprüche erworben hat, muss einen Teil seiner Ansprüche an den anderen Gatten abgeben.“

1.3 Sorge- und Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist vom Sorgerecht zu unterscheiden. Das Sorgerecht bezeichnet das Recht der Eltern oder eines Elternteils, für ihr/sein Kind Entscheidungen bezüglich seiner Lebensführung zu treffen. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes) und Vermögenssorge (Verwaltung von Einkommen und Vermögen des Kindes).

Umgangsrecht hingegen ist das Recht des Elternteils und des Kindes, miteinander Umgang zu haben.

Jeder Elternteil - egal ob er sorgeberechtigt ist oder nicht - hat ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Das Gleiche gilt auch für das Kind. Das Umgangsrecht besteht also unabhängig vom Sorgerecht und umgekehrt.

Familienrecht Rechtsanwaeltin Berlin Meck Lindermayr „Das Sorge- und Umgangsrecht sind sehr sensible Themen, vor allem weil Kinder oft wegen der schon erfolgten Trennung bzw. Scheidung viel durchgemacht haben. Deshalb gehe ich auch an dieses Thema nicht nur mit anwaltlichem Geschick heran, sondern auch mit Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.“

1.4 Unterhalt

Unterhalt bedeutet zunächst einmal die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person ganz oder teilweise zu sichern.

Das deutsche Familienrecht setzt für eine Unterhaltpflicht voraus, dass eine Person des Unterhaltes bedarf und die andere Person der Leistung fähig ist.

Man unterscheidet verschiedene Unterhaltsarten:

Familienunterhalt

Während Sie verheiratet und nicht von Ihrem Ehepartner getrennt sind, haben Sie Anspruch auf Familienunterhalt. Dies bedeutet, dass beide Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und ihr Vermögen die Familie adäquat zu versorgen. Sind Sie Hausfrau oder -mann, kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Familienunterhalt schon nach, wenn Sie den Haushalt führen. Ihre Leistung als Hausfrau oder -mann ist mit der Arbeitsleistung Ihres Ehepartners gleichwertig.

Trennungsunterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung ändern sich die Verhältnisse. Hier können Sie ggfs. Trennungsunterhalt von Ihrem Ehepartner fordern. Das gilt sowohl für den Ehemann und die -frau. Die Höhe des Trennungsunterhaltes bestimmt sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten.
In dieser Trennungsphase gelten nicht mehr die Grundsätze des Familienunterhalts. Nunmehr gilt ein bloß einseitiger Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Gegenstand ist nicht mehr der Familienunterhalt, sondern der Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Nachehelicher Unterhalt

Unterhaltszahlungen während des Getrenntlebens und nach der Scheidung sind zwei paar verschiedene Schuhe. Hat Ihnen ein Gericht Trennungsunterhalt (Unterhalt während der Trennung, aber vor der Scheidung) zugesprochen, so bedeutet das nicht, dass Sie auch Unterhalt nach der Scheidung (Verkündung des Scheidungsurteils) erhalten. Vielmehr müssen Sie ein neues Verfahren beim Familiengericht anstrengen und Ihren nachehelichen Unterhaltsanspruch einklagen. Für diesen bestehen andere rechtliche Voraussetzungen.
Nur wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann, Ihren Lebensunterhalt alleine zu bestreiten, können Sie nachehelichen Unterhalt verlangen.

Kindesunterhalt

Das Gesetz verpflichtet Sie als Eltern, Ihr Kind finanziell zu unterstützen. Der Elternteil, der das Kind im eigenen Haushalt betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch seine Pflege- und Erziehungsleistung.
Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern hat der nicht betreuende Elternteil dem Kind Barunterhalt zu leisten. Der Kindesunterhalt ist gegenüber anderen Unterhaltsverpflichtungen vorrangig zu erfüllen. Die Unterhaltspflicht gilt so lange, bis das Kind fähig ist, sich selbst zu versorgen.

Familienrecht Rechtsanwaeltin Berlin Meck Lindermayr „Gerne prüfe ich für Sie, ob eine Unterhaltspflicht besteht. Selbstverständlich kann ich Ihren Unterhaltsanspruch auch gerichtlich durchsetzen“.

Elternunterhalt

Der Lauf des Lebens kann sich ändern. Zunächst werden Kinder von ihren Eltern versorgt, einige Jahrzehnte später ist es oft umgekehrt. § 1601 BGB bestimmt, dass Verwandte in gerader Linie (Eltern-Kind-Beziehung) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Grundsätzlich gilt das in beide Richtungen, so dass Kinder unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sein können. Die Regelung gilt unabhängig vom Alter der Kinder und Eltern.
Werden die Eltern pflegebedürftig, ist es leider oft so, dass die Kosten für die Pflegeleistung und Unterbringung in einem Pflegeheim von der Rente und Pflegeversicherung des Elternteils nicht gedeckt werden können. Springt dann der Staat zur Hilfe ein, werden oft die Kinder vom Sozialamt in Regress genommen.
Die Zahlung des Elternunterhalts ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bevor das Sozialamt die Kinder in Anspruch nimmt, müssen die Eltern alle eigenen Rücklagen aufbrauchen - bis auf einen Vermögensfreibetrag. Die Kinder sind gegenüber ihren Eltern nur dann zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie aus ihrem Einkommen und Vermögen leistungsfähig und die Eltern leistungsbedürftig sind. Der eigene angemessene Lebensunterhalt der unterhaltspflichtigen Kinder darf durch die Zahlungen nicht gefährdet werden.

Familienrecht Rechtsanwaeltin Berlin Meck Lindermayr

Warum ich?

Weil ich Rechtsanwältin aus Leidenschaft bin. Mein juristisches Know-how und meine jahrelange Berufserfahrung im Familienrecht setze ich gerne ein, um für meine Mandanten bedarfsgerechte Lösungen zu finden.

Als mein Mandant stehen Sie bei mir immer an erster Stelle. Ich helfe Ihnen bei einer Trennung oder Scheidung und unterstütze Sie bei Auseinandersetzungen über Unterhaltszahlungen oder das Sorgerecht. Wenn Sie Fragen zur Aufteilung des gemeinsamen Hausrates oder zu einem anderen familienrechtlichen Anliegen haben, dann kontaktieren Sie mich unverbindlich. Ich bin gerne für Sie da.

Rechtsanwältin für Familienrecht in Berlin-Schöneberg – Birgit Meck-Lindermayr

Rechtsanwältin Meck-Lindermayr ist auf Sachverhalte aus dem Familienrecht spezialisiert und hat langjährige Erfahrung in der Betreuung von familienrechtlichen Verfahren in Berlin.

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Birgit Meck-Lindermayr liegt nur wenige Meter von der U-Bahnstation „Bayerischer Platz“ entfernt in zentraler Lage von Berlin-Schöneberg. Autofahrer erreichen die Kanzlei am besten über die A 100 (Ausfahrt Wexstraße). In den umliegenden Straßen stehen zahlreiche (leider kostenpflichtige) Parkplätze zur Verfügung.