Heutzutage sind internationale Ehen keine Seltenheit mehr. Hat mindestens ein Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz im Ausland, stellen sich häufig zahlreiche rechtliche Fragen, deren Klärung oft äußerst komplex ist. Gerade deshalb sollte man im Zweifelsfall auf fachkundigen anwaltlichen Rat vertrauen.

Mit meiner umfassenden Expertise im internationalen Familienrecht unterstütze ich meine Mandanten bei grenzüberschreitenden Fragen rund um die Themen Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt und Sorgerecht. Ich biete Ihnen eine individuelle Beratung und entwickle maßgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Situationen. So werden Ihre Interessen optimal vertreten – auch über Landesgrenzen hinaus.

1. Wie kann ich Ihnen helfen?

Das internationale Familienrecht ist hochkomplex. Eine fachkundige anwaltliche Beratung hilft Ihnen, eventuelle Fallstricke zu vermeiden und ist insbesondere in folgenden Situationen empfehlenswert:

  • Ehe und Scheidung
    • Umfassende Beratung zur kosteneffizienten und zügigen Abwicklung einer internationalen Scheidung sowie die rechtskonforme Durchführung des Scheidungsverfahrens
    • Kompetente Unterstützung bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und von ausländischen Scheidungen
    • Entwurf von Eheverträgen mit Auslandsbezug und Beratung hinsichtlich der optimalen Rechtswahl
    • Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen mit internationalem Bezug
  • Unterhalt
    • Beratung zu allen Fragen zum Thema Unterhalt
    • Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit internationalem Bezug
    • Hilfe bei der Erwirkung internationaler Unterhaltstitel
    • Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen
    • Beratung zu Unterhaltsanpassungen durch veränderte Lebenshaltungskosten des im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten
  • Sorgerecht
    • Kompetente Beratung bei Sorgerechtsfragen im internationalen Kontext
    • Hilfe bei grenzüberschreitenden Kindschaftssachen
    • Rechtliche Unterstützung und Beratung bei Umzügen ins Ausland

Die genannten Kompetenzen sind nicht abschließend. Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich eine fachkundige Beratung und maßgeschneiderte Lösungen in allen Bereichen des internationalen Familienrechts.

2. Internationale Scheidung

In unserer globalisierten Welt sind Beziehungen über Ländergrenzen hinweg alltäglich geworden. Doch wenn eine internationale Ehe zerbricht, stehen oft grundlegende Fragen im Raum: Welches Recht ist anwendbar? Welches Gericht ist zuständig? Und wie wird eine ausländische Scheidung anerkannt?

Welches Recht gilt?

Welches Recht auf Ihre Scheidung Anwendung findet, kann weitreichende Konsequenzen haben und eine Scheidung unter Umständen erschweren. Die Dauer der erforderlichen Trennungszeit vor einer Scheidung hängt beispielsweise vom entsprechenden Landesrecht ab.

Ob bei der Scheidung einer Ehe mit Auslandsbezug deutsches oder ausländisches Recht Anwendung findet, ist in der sogenannten Rom-III-Verordnung geregelt. Diese gilt für folgende Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien und Slowenien.

Gerichte anderer Länder ziehen bei der Frage nach dem anzuwendenden Recht stattdessen das eigene internationale Privatrecht heran.

Entscheidend für das anwendbare Recht ist nach Rom-III nicht mehr primär die Staatsangehörigkeit, sondern vielmehr der gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute.

Paare haben zudem die Möglichkeit, das auf die Scheidung anzuwendende Recht zu vereinbaren. In Deutschland kann eine Rechtswahl sogar noch im laufenden Scheidungsverfahren getroffen werden.

Welches Gericht ist zuständig?

Kommt der Wunsch nach einer Scheidung auf, stellt sich insbesondere im internationalen Kontext die Frage, welches Gericht überhaupt zuständig ist, denn nicht immer ist ein deutsches Gericht der richtige Ansprechpartner.

In EU-Ländern (mit der Ausnahme von Dänemark) ist nicht die Staatsangehörigkeit der Eheleute primärer Anknüpfungspunkt, sondern der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten. Dies ist in der sog. Brüssel II b–Verordnung geregelt.

  • Leben beide Partner im Ausland, ist grundsätzlich das Gericht am gemeinsamen Wohnort zuständig.
  • Sind beide Ehegatten Deutsche, können sie sich alternativ auch in Deutschland scheiden lassen.

Läuft im Ausland bereits ein gerichtliches Scheidungsverfahren, kann in Deutschland kein zeitgleiches Scheidungsverfahren geführt werden, da eine solche doppelte Rechtshängigkeit in Deutschland verboten ist.

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre Spezialistin für internationale Scheidungen. Ich begleite Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkenntnis im internationalen Familienrecht durch alle rechtlichen Herausforderungen, die bei grenzüberschreitenden Trennungen auftreten können.

Ich helfe Ihnen, die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit schnell und rechtssicher zu klären, sodass Ihr Scheidungsverfahren effizient und zu Ihren Gunsten gestaltet wird.

Wird eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt?

In Deutschland wird eine im Ausland geschiedene Ehe grundsätzlich so lange als weiterhin gültig angesehen, bis die Scheidung anerkannt wird. Daher kann aufgrund des Verbots der Doppelehe bis zur Anerkennung der Scheidung keine neue Ehe geschlossen werden.

Allerdings erkennen die EU-Mitgliedsstaaten (mit der Ausnahme von Dänemark) Scheidungen, die in anderen Mitgliedsstaaten erfolgt sind, in der Regel ohne besonderes Verfahren an.

Eine weitere Ausnahme stellen sog. Heimatstaat-Entscheidungen dar: Es kann auf ein förmliches Anerkennungsverfahren verzichtet werden, wenn die Ehe durch ein Gericht oder eine Behörde des Landes geschieden wurde, dem beide Ehepartner im Zeitpunkt der Scheidung angehört haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Gatte zur Zeit der Scheidung ein heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling war.

In sonstigen Fällen ist regelmäßig eine förmliche Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen notwendig. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anerkennung liegt grundsätzlich bei den Landesjustizverwaltungen.

Ich unterstütze Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Scheidung in Deutschland. Mit einer kompetenten anwaltlichen Beratung vermeiden Sie rechtliche Hürden und sichern klare Verhältnisse.

3. Ist ein Ehevertrag für internationale Paare sinnvoll?

Es gibt keine international einheitlichen Regelungen für Ehen mit Auslandsbezug. Daher ist es gerade bei internationalen Ehen sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen.

Von einer Ehe mit Auslandsbezug spricht man insbesondere in folgenden Fällen:

  • Die Eheleute haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften. Eine solche Ehe bezeichnet man auch als binationale Ehe.
  • Die Wohnsitze der Eheleute liegen in verschiedenen Ländern.

In einem Ehevertrag können unter anderem individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Ausgleich von Rentenansprüchen getroffen werden.

Bei Ehen mit Auslandsbezug ist es außerdem äußerst empfehlenswert, mithilfe einer Rechtswahlklausel im Ehevertrag festzulegen, welches nationale Recht im Scheidungsfall gelten soll. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den gewöhnlichen Wohnsitz des Paares zu benennen.

In 18 EU-Staaten gelten für ab dem 29. Januar 2019 geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug zudem die sog. EU-Güterrechtsverordnungen. Diese sollen binationalen Paaren die Vermögensverwaltung und -auseinandersetzung vereinfachen. In den teilnehmenden EU-Staaten bestimmen die Verordnungen (EU) 2016/1103 und 2016/1104 einheitlich, welches Landesrecht auf das Güterrecht Anwendung findet. Dies ist in der Regel das Recht des Landes, in dem die Eheleute nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem enthalten die Verordnungen Regelungen über die internationale Zuständigkeit von Gerichten und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen unter den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten.

Sie führen eine Partnerschaft mit Auslandsbezug und denken über einen Ehevertrag nach? Bei internationalen Ehen ist es ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um bereits ehevertraglich die richtigen Weichen zu stellen. Ich berate Sie kompetent und helfe Ihnen, die für Sie optimale Rechtswahl zu treffen.

4. Unterhalt im internationalen Kontext

Bei Unterhaltssachen mit internationalem Bezug stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches nationale Recht auf den konkreten Fall Anwendung findet. Angesichts der Vielschichtigkeit der relevanten Rechtsquellen ist es daher dringend anzuraten, fachkundige anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind im Ausland, muss zudem der Unterhalt möglicherweise an die ausländischen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Entscheidung hierüber trifft in der Regel das Gericht am Wohnort des Unterhaltsschuldners. In Ländern mit einem vergleichbaren Kostenniveau ist der Bedarf regelmäßig genauso hoch wie in Deutschland und es ändert sich nichts an der Unterhaltshöhe. Lebt das Kind allerdings in einem Land mit einem im Vergleich zu Deutschland deutlich niedrigerem Kostenniveau, kann der Unterhalt entsprechend gekürzt werden.

Außerdem stehen Unterhaltsberechtigte in grenzüberschreitenden Fällen häufig vor der Herausforderung, ihre Ansprüche gegenüber der unterhaltspflichtigen Person durchzusetzen. Dies gestaltet sich besonders schwierig, wenn der Unterhaltsschuldner in einem anderen Staat lebt als die unterhaltsberechtigte Person. Oft kann Sie auch das Bundesamt für Justiz als zentrale deutsche Behörde dabei unterstützen, gesetzliche Unterhaltsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchzusetzen.

Ich bin Ihre Expertin für internationales Familienrecht und biete Ihnen eine kompetente Beratung und engagierte Unterstützung in allen unterhaltsrechtlichen Fragen. Mit fundierter Expertise sorge ich dafür, dass Ihre Rechte auch in komplexen grenzüberschreitenden Situationen gewahrt bleiben.

5. Wie lassen sich internationale Sorgerechtskonflikte lösen?

Mit der zunehmenden Zahl von binationalen Ehen und Partnerschaften steigt auch die Häufigkeit von Konflikten um die elterliche Sorge für Kinder aus solchen Verbindungen.

In einigen Fällen entscheidet sich ein Elternteil nach der Trennung dafür, den bisherigen Aufenthaltsstaat mit den gemeinsamen Kindern ohne eine Sorgerechtsregelung auf eigene Faust zu verlassen. Dies betrifft häufig die Mitnahme der Kinder in das Heimatland eines Elternteils oder das widerrechtliche Zurückhalten der Kinder nach einem Ferienaufenthalt. Solche Handlungen werfen für den zurückbleibenden Elternteil die dringende Frage auf, wie die ursprünglichen Verhältnisse durch eine rasche Rückführung der Kinder wiederhergestellt werden können. Ähnliche Herausforderungen entstehen, wenn ein Elternteil das Umgangsrecht des anderen mit dem im Ausland lebenden Kind behindert oder erschwert.

Deutschland ist als Vertragspartei an mehrere internationale Übereinkommen gebunden, die Regelungen zur Klärung solcher grenzüberschreitender Kindschaftskonflikte bereitstellen. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen zielt beispielsweise darauf ab, Kinder vor den negativen Auswirkungen eines widerrechtlichen Verbringens in einen anderen Vertragsstaat oder eines dortigen Zurückhaltens zu schützen. Zudem schafft die seit dem 1. August 2022 geltende Brüssel II b-Verordnung zwischen den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) einen aktualisierten Rechtsrahmen für grenzüberschreitende familienrechtliche Fälle.

Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung in allen internationalen Sorgerechtsfragen und unterstütze Sie fachkundig bei der rechtlichen Umsetzung eines geplanten Umzugs ins Ausland.