Nach der Verlobung beginnt für viele Paare eine aufregende Zeit voller Vorfreude, in der Gedanken an eine mögliche Scheidung oft weit entfernt scheinen – doch gerade deshalb ist es genau dann sinnvoll, sich gemeinsam mit dem Thema Ehevertrag auseinanderzusetzen. Denn ein frühzeitiger und offener Umgang mit rechtlichen und finanziellen Fragen kann dabei helfen, Unsicherheiten zu klären und spätere Konflikte zu vermeiden.

Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich familienrechtlich beraten und kläre gerne all Ihre Fragen rund um das Thema Ehevertrag.

1. Wie kann ich Ihnen helfen?

Vor der notariellen Beurkundung Ihres Ehevertrags sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Ehevertrag mit umfassender Expertise zur Seite. Kompetente und individuelle Rechtsberatung wird bei mir großgeschrieben und es ist mir stets ein persönliches Anliegen, optimale Ergebnisse für meine Mandanten zu erzielen. Ich nehme mir Zeit, um mit Ihnen Ihre persönliche Situation zu besprechen und die für Sie optimale rechtliche Lösung zu finden.

So unterstütze ich Sie bei Ihrem Ehevertrag:

  • Gerne erstelle ich für Sie einen maßgeschneiderten Ehevertrag, der bestmöglich auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
  • Ich prüfe einen bereits bestehenden Vertragsentwurf. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.
  • Sie haben bereits einen Ehevertrag, aber Ihre Lebensumstände haben sich geändert? Ich helfe Ihnen dabei, Ihren bestehenden Ehevertrag rechtssicher und sinnvoll anzupassen.
  • Sie sind sich unsicher, ob Ihr Ehevertrag einwandfrei ist, oder möchten Ihren Ehevertrag anfechten? Gerne berate ich Sie und unterstütze Sie bei den weiteren Schritten.
  • Bei einer sich abzeichnenden Scheidung helfe ich Ihnen dabei, Ihr Vermögen zu schützen und berate Sie umfassend rund um das Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.

2. Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der nur gültig ist, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner notariell beurkundet wurde. In einem Ehevertrag können individuelle Vereinbarungen für die Ehe und den eventuellen Scheidungsfall getroffen werden, die von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abweichen. Typischerweise treffen Partner in einem Ehevertrag Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Ausgleich von Rentenansprüchen.

Als Fachanwältin für Familienrecht bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation und entwerfe für Sie den Ehevertrag, der zu Ihrer konkreten Lebenssituation am besten passt, oder prüfe bereits vorhandene Vertragsentwürfe. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Ehevertrag alle für Ihren individuellen Fall sinnvollen Regelungen enthält und das Vertragswerk einwandfrei ist. Auch wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Ehevertrag geschlossen haben und nun Änderungen wünschen, berate ich Sie umfassend und kompetent.

3. Was passiert bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag kein Muss. Hat ein Ehepaar keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, lebt es automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Dies bedeutet, dass das jeweils erworbene Vermögen jedem Ehegatten allein gehört. Für die Schulden des Partners haben im gesetzlichen Güterstand lebende Ehegatten nicht einzustehen.

Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen der Gatten als Einheit betrachtet, von dem beide grundsätzlich gleich viel bekommen. Hat ein Gatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen als der andere, muss er dieses Mehr an Zugewinn also regelmäßig zur Hälfte an den anderen abgeben.

Haben die Eheleute keine abweichenden Regelungen in einem Ehevertrag festgelegt, gelten auch zu den Themen Versorgungsausgleich und Unterhalt die allgemeinen Vorgaben des BGB.

4. Wann sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?

Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während einer Ehe geschlossen werden. Selbst nach der Trennung ist die Vereinbarung eines Ehevertrags immer noch denkbar. Auch die nachträgliche Anpassung eines bereits bestehenden Ehevertrags ist möglich.

Ich stehe Ihnen bei der Aufsetzung oder Änderung Ihres Ehevertrags mit Rat und Tat zur Seite.

Viele Paare fragen sich, ob in ihrem konkreten Fall ein Ehevertrag ratsam ist, denn nicht immer ist ein solcher unbedingt notwendig. In Ehen, bei denen ein Part den Großteil der Kindeserziehung übernimmt und daher karrieretechnisch zurücksteckt, können die gesetzlichen Regelungen bereits dafür sorgen, dass einseitige finanzielle Nachteile im Scheidungsfall bereits weitestgehend ausgeglichen werden. Dennoch kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um Unsicherheiten entgegenzuwirken und eine für beide Seiten faire Vereinbarung zu treffen.

Ich bespreche mit Ihnen gerne Ihren individuellen Fall und kläre all Ihre Fragen zum Thema Ehevertrag.

In folgenden Situationen kann ein Ehevertrag besonders sinnvoll sein:

  • Die Ehegatten möchten eine individuelle Vereinbarung schließen, die von den allgemeinen Regelungen des BGB abweicht.
  • Ein Ehegatte ist Selbstständiger oder Unternehmer. Um zu verhindern, dass das Unternehmen im Scheidungsfall Teil des Zugewinnausgleichs wird, müssen die Eheleute einen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen schließen. Andernfalls ist bei einer Scheidung unter Umständen der Fortbestand des Betriebs gefährdet. In einem Ehevertrag kann auch festgelegt werden, ob und inwieweit der andere Ehegatte an Gewinnen, Verlusten und Schulden des Unternehmens beteiligt wird.
  • Die Ehegatten haben einen erheblichen Altersunterschied oder beide sind bei der Heirat bereits in einem fortgeschrittenen Alter. In solchen Fällen kann eine Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen des BGB durch einen Ehevertrag oft zu gerechteren Ergebnissen führen.
  • Beide Ehegatten möchten im Vorfeld Klarheit darüber schaffen, was im Scheidungsfall mit dem Vermögen geschieht. Dies kann insbesondere in Fällen sinnvoll sein, in denen die in die Ehe eingebrachten Vermögens- oder die Einkommensverhältnisse der Gatten stark voneinander abweichen.
  • In Patchworkfamilien kann ein Ehevertrag dazu beitragen, die Kinder aus erster Ehe finanziell abzusichern.
  • Bei internationalen Ehen kann ein Ehevertrag festlegen, welches nationale Recht bei einer Scheidung gilt.

5. Was kann ein Ehevertrag regeln?

In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, sodass ein Ehevertrag weitgehend nach den persönlichen Wünschen und der individuellen Lebenssituation gestaltet werden kann.

Zu den typischen Vereinbarungen gehört insbesondere die Festlegung des Güterstandes, der während der Ehe gelten soll. Für den gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft gibt es folgende Alternativen:

  • Bei der Gütertrennung erfolgt im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft kein Vermögensausgleich nach Beendigung der Ehe.
  • Bei der Gütergemeinschaft wird das meiste Vermögen beider Ehegatten zum gemeinsamen Vermögen. Außerdem haben die Eheleute für die Schulden des anderen einzustehen.
  • Zudem kann der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft auch modifiziert werden (sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft) und damit besser an das individuelle Lebensmodell der Ehegatten angepasst werden.

Außerdem können je nach Einzelfall folgende ehevertragliche Vereinbarungen sinnvoll sein:

  • Oftmals ist es ratsam, das Anfangsvermögen der Partner genau zu beziffern, um im Scheidungsfall Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Ehegatten können außerdem vereinbaren, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten. Dies bedeutet, dass im Scheidungsfall kein Ausgleich der Rentenansprüche erfolgt.
  • Zudem können Eheleute individuelle Regelungen über die nachehelichen Unterhaltsansprüche treffen.

Obwohl man in der Gestaltung des Ehevertrages weitgehend frei ist, gibt es Klauseln, die einen Ehevertrag ganz oder teilweise unwirksam machen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Eheverträge, die zukünftige Ansprüche auf Trennungs- oder Kindesunterhalt ausschließen, sind grundsätzlich rechtswidrig.
  • Hat ein Gatte die wirtschaftliche oder emotionale Abhängig des anderen im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ausgenutzt, kann der Ehevertrag sittenwidrig sein.
  • Die Falschangabe von Vermögenswerten im Ehevertrag ist ebenfalls als sittenwidrig einzustufen.
Ich berate Sie eingehend und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen durch einen rechtsverbindlichen Ehevertrag abzusichern.

6. Kann man einen Ehevertrag anfechten?

Die Anfechtung eines Ehevertrags muss spätestens im laufenden Scheidungsverfahren erfolgen. Wurde die Scheidung bereits rechtskräftig vollzogen, ist es für eine Anfechtung des Ehevertrags zu spät.

Für eine erfolgreiche Anfechtung muss einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegen:

    • Anfechtung wegen Irrtums: Ein Partner hat sich bei Abschluss des Ehevertrags über dessen Inhalt oder die Bedeutung seiner Unterschrift geirrt. Dies ist beispielsweise dann denkbar, wenn der Notar die Beteiligten nicht umfassend über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags informiert hat. Erlangt der Betroffene Kenntnis über den Irrtum und möchte den Ehevertrag anfechten, muss der Anfechtungsantrag unverzüglich (spätestens nach 14 Tagen) beim Familiengericht gestellt werden.
Der anfechtende Gatte muss dem anderen möglicherweise den Schaden ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit des Ehevertrags vertraut hat.
  • Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kommt in der Praxis insbesondere in solchen Fällen in Betracht, in denen ein Partner den anderen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Höhe seines Einkommens oder Vermögens getäuscht hat. Erfährt der Betroffene von der Täuschung, hat er ein Jahr Zeit, um den Ehevertrag anzufechten.
  • Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung: Ein Ehegatte hat den Ehevertrag nur unterschrieben, weil ihm der andere mit Gewalt oder einem anderen Übel gedroht hat. In derartigen Fällen beginnt die einjährige Anfechtungsfrist in dem Moment, in dem der Betroffene von der Drohung Kenntnis erlangt.
Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird der Ehevertrag als von Anfang an nichtig betrachtet.

7. Welche Alternativen gibt es zum Ehevertrag?

Ein Spezialfall eines Ehevertrags ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Ist die Ehe bereits zerrüttet und die Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbar, kann es sinnvoll sein, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Eine solche regelt die Folgen einer Scheidung und ermöglicht den Beteiligten oft ein vereinfachtes Scheidungsverfahren. Die Eheleute können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beispielsweise Regelungen über das Vermögen, den Zugewinnausgleich und den Unterhalt treffen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet werden.

Ich berate Sie eingehend und kompetent zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung, damit Sie Ihre Scheidung bestmöglich abwickeln können.